Die beiden Einrichtungen bieten einen familienorientierten Lebensbereich und es werden Kinder, in der Regel im Alter von 0 bis 12 Jahren aufgenommen, die aufgrund von
besondere Auffälligkeiten zeigen, die in der Herkunftsfamilie nicht abgebaut werden können und einer kurz- oder langfristigen vollstationären Jugendhilfemaßnahme bedürfen.
Aufnahmekriterien
Im Vorfeld ist uns wichtig, dass Gespräche mit dem Jugendhilfeträger, der/dem Minderjährigen und Angehörigen bzw. Bezugspersonen zu führen, um eine einvernehmliche und gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu erreichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das Jugendamt. Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt können Eltern jedoch auch selbst einen unverbindlichen Informationstermin mit uns vereinbaren.
Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme ist für uns die Frage, ob wir mit allen Beteiligten zu einer Absprache über das Ziel und den Weg der Maßnahme kommen können (Hilfeplan und Kontrakt).
Ausschlusskriterien
Minderjährige Kinder und Jugendliche mit schweren hirnorganischen bzw. körperlichen und neurologischen Behinderungen und Anfallsleiden, die besonders medizinisch-therapeutisch behandelt werden müssen, können keine Aufnahme finden.